ETL 186 Peine – Hallendorf

Planung und Genehmigung

Viele Schritte bis zum Baustart

Bevor der Bau einer Energietransportleitung beginnen kann, durchläuft das Vorhaben eine gründliche und umfassende Vorbereitung. Im Rahmen der Planungs- und Genehmigungsphase werden die nötigen Vorkehrungen getroffen, um das Projekt mit Rücksicht auf Mensch, Natur und Umwelt umzusetzen. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung stellt sicher, dass alle vom Bau Betroffenen rechtzeitig über das Projekt und über die möglichen Auswirkungen informiert werden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens finden die Interessen der Öffentlichkeit ebenfalls Gehör. Hierzu dienen die Offenlage des Antrags, die Möglichkeiten zur Einwendung und der Erörterungstermin.

Planungsphase

Lesen

Genehmigungsphase

Lesen

Planungsphase

In der Planungsphase untersucht Gasunie die geplante Trasse vollumfänglich. Ein Augenmerk liegt auf den Auswirkungen des bevorstehenden Leitungsbausauf die Umwelt.

1

2

Die beantragte Trasse der ETL 186 verbindet die Station Woltorf (Peine) mit der Station Watenstedt (Salzgitter). Um den genauen Verlauf festzulegen, beziehen wir viele Faktoren ein.

Ziel der Baugrunduntersuchungen ist es, die geeignetste Trasse zu finden.

Vorzugstrasse festlegen

In einem ersten Schritt gilt es, den Trassenverlauf festzulegen. Dafür erarbeiten wir mehrere grundsätzlich realisierbare Verläufe zwischen Einspeise- und Ausspeisepunkt. Im Hinblick auf Umweltauswirkungen, technische Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit und vorhandene Hindernisse im Planungsraum ermitteln wir den bevorzugten Verlauf. Diese sogenannte Vorzugstrasse steckt den Bereich für weitere Voruntersuchungen ab. Bis zur abschließenden Genehmigung durch das Planfeststellungsverfahren ist es möglich, dass sich der angedachte Verlauf abschnittsweise ändert.


Untersuchungen in der Planungsphase

Videoserie „Gasunie baut“

Sehen Sie sich hier mehr zu den Untersuchungen in der Planungsphase an:

Baugrunduntersuchung (ETL 180)

Archäologische Ausgrabung in Agathenburg (ETL 182)


Genehmigungsphase

Nach den umfassenden Voruntersuchungen steht der formale Genehmigungsprozess an. Große Infrastrukturvorhaben müssen sowohl eine Raumverträglichkeitsprüfung als auch ein Planfeststellungsverfahren durchlaufen. In der Planfeststellung erlaubt eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung auch Privatpersonen, sich mit ihren Anliegen und Hinweisen zum Trassenverlauf und zu den Auswirkungen des Vorhabens einzubringen.

1

Raumordnung

Die Raumordnung befasst sich fachübergreifend mit der Frage, wie die Flächen in Deutschland genutzt werden sollen und sich potenzielle Interessenskonflikte mehrerer Vorhabenträger lösen lassen. Bei raumbedeutsamen Infrastrukturprojekten prüfen die zuständigen Landesbehörden in der Regel im Rahmen einer Raumverträglichkeitsprüfung, ob ein Vorhaben mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar ist und welcher Trassenkorridor bevorzugt werden sollte.

Für das Vorhaben ETL 186 hat die zuständige Raumordnungsbehörde geprüft, ob ein solches Verfahren erforderlich ist. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass auf eine Raumverträglichkeitsprüfung verzichtet werden kann, da kein vertiefter Abstimmungsbedarf auf Ebene der Raumordnung besteht.

2

Planfeststellungsverfahren


Nach der Entscheidung über den Verzicht auf eine Raumverträglichkeitsprüfung erfolgt die Genehmigung für Bau und Betrieb der Leitung im Planfeststellungsverfahren. In diesem Verfahren prüft die zuständige Behörde den beantragten Trassenverlauf im Detail. Grundlage hierfür sind unter anderem Baugrunduntersuchungen, Vermessungen sowie naturschutzfachliche Kartierungen. 

Das Verfahren beinhaltet eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit. Träger öffentlicher Belange können Stellungnahmen abgeben, Naturschutzverbände sowie betroffene Eigentümer und Bewirtschafter haben die Möglichkeit, Einwendungen einzureichen.

Die Entscheidung der Behörde wird im Planfeststellungsbeschluss zusammengefasst. Mit seinem Erlass ist die Genehmigung für den Bau der Leitung erteilt. Der Beschluss enthält unter anderem Vorgaben zur technischen Ausführung sowie zu den in Anspruch genommenen Flächen. Darüber hinaus werden Eingriffe in Natur und Landschaft sowie deren Auswirkungen beschrieben. Auch notwendige Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen werden darin festgelegt. Für den Vorhabenträger sind diese Festlegungen rechtlich verbindlich.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Bei beiden Verfahren schreibt der Gesetzgeber vor, die Öffentlichkeit über das Vorhaben zu informieren: Dabei werden die umfangreichen Unterlagen durch die Genehmigungsbehörde vollständig im Internet zugänglich gemacht und können von Interessierten eingesehen werden. Das ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, sich einen Eindruck vom Projekt und dessen Auswirkungen zu verschaffen.

Auf Informationsveranstaltungen von Gasunie können Betroffene und Interessierte unseren Projektexperten ihre Fragen stellen. Darüber hinaus sind wir an Hinweisen zu den Flächen interessiert.

Im Rahmen von Erörterungsterminen werden fristgerecht eingegangene Einwendungen von Betroffenen und Trägern öffentlicher Belange mit der Vorhabenträgerin und der Behörde ausführlich besprochen. Das Ergebnis fließt in den Planfeststellungsbeschluss ein.

Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus verfolgt Gasunie das Modell einer freiwilligen Öffentlichkeitsbeteiligung. Für betroffene Grundeigentümer und Nutzungsberechtigte organisieren wir dialogorientierte Veranstaltungen, auf denen unser Trassen-Checker – ein Online-Tool zum Trassenverlauf – zum Einsatz kommt. Darüber hinaus erstellen wir Informationsmaterialien, veröffentlichen Presseinformationen und haben unsere Projekt-Website www.gasnetz-für-morgen.de mit umfassenden Informationen zum Projekt entwickelt. Indem wir den Austausch suchen, können wir offene Fragen klären, die Akzeptanz für das Vorhaben erhöhen und bereits vor dem formalen Genehmigungsverfahren wichtige Hinweise für die anstehende Planung erhalten.

Zur Projekt-Website

Die ETL 186 ist eine reine Wasserstoffleitung. Als Teil des Wasserstoff-Kernnetzes trägt sie zur Dekarbonisierung der Industrie bei.

Wege zur Genehmigung

Die Genehmigung der ETL 186 erfolgt direkt im Planfeststellungsverfahren. Darin prüft die zuständige Behörde unter anderem den konkreten Trassenverlauf, technische Details sowie mögliche Auswirkungen auf Natur und Landschaft. Die Planunterlagen werden im Internet öffentlich bekannt gemacht. Träger öffentlicher Belange sowie betroffene Eigentümer und Bewirtschafter können Stellungnahmen und Einwendungen einreichen. Die Entscheidung der Behörde wird im Planfeststellungsbeschluss zusammengefasst.

Nächste Broschüre

Bau und Rekultivierung

Lesen
Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Pasteurallee 1, 30655 Hannover

Impressum  |  Datenschutz