ETL 186 Peine – Hallendorf
Planung und Genehmigung
Viele Schritte bis zum Baustart
Bevor der Bau einer Energietransportleitung beginnen kann, durchläuft das Vorhaben eine gründliche und umfassende Vorbereitung. Im Rahmen der Planungs- und Genehmigungsphase werden die nötigen Vorkehrungen getroffen, um das Projekt mit Rücksicht auf Mensch, Natur und Umwelt umzusetzen. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung stellt sicher, dass alle vom Bau Betroffenen rechtzeitig über das Projekt und über die möglichen Auswirkungen informiert werden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens finden die Interessen der Öffentlichkeit ebenfalls Gehör. Hierzu dienen die Offenlage des Antrags, die Möglichkeiten zur Einwendung und der Erörterungstermin.
Planungsphase
In der Planungsphase untersucht Gasunie die geplante Trasse vollumfänglich. Ein Augenmerk liegt auf den Auswirkungen des bevorstehenden Leitungsbausauf die Umwelt.
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Vorzugstrasse festlegen
In einem ersten Schritt gilt es, den Trassenverlauf festzulegen. Dafür erarbeiten wir mehrere grundsätzlich realisierbare Verläufe zwischen Einspeise- und Ausspeisepunkt. Im Hinblick auf Umweltauswirkungen, technische Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit und vorhandene Hindernisse im Planungsraum ermitteln wir den bevorzugten Verlauf. Diese sogenannte Vorzugstrasse steckt den Bereich für weitere Voruntersuchungen ab. Bis zur abschließenden Genehmigung ist es dabei möglich, dass sich im Zuge des Planfeststellungsverfahrens der angedachte Trassenverlauf abschnittsweise ändert.
Untersuchungen in der Planungsphase
Videoserie „Gasunie baut“
Sehen Sie sich hier mehr zu den Untersuchungen in der Planungsphase an:
ETL 180 – Baugrunduntersuchung
ETL 182 – Archäologische Ausgrabung in Agathenburg
Genehmigungsphase
Nach den umfassenden Voruntersuchungen steht der formale Genehmigungsprozess an. Große Infrastrukturvorhaben müssen sowohl eine Raumverträglichkeitsprüfung als auch ein Planfeststellungsverfahren durchlaufen. In der Planfeststellung erlaubt eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung auch Privatpersonen, sich mit ihren Anliegen und Hinweisen zum Trassenverlauf und zu den Auswirkungen des Vorhabens einzubringen.
Wege zur Genehmigung
Die Genehmigung der ETL 186 erfolgt direkt im Planfeststellungsverfahren. Darin prüft die zuständige Behörde unter anderem den konkreten Trassenverlauf, technische Details sowie mögliche Auswirkungen auf Natur und Landschaft. Die Planunterlagen werden im Internet öffentlich bekannt gemacht. Träger öffentlicher Belange sowie betroffene Eigentümer und Bewirtschafter können Stellungnahmen und Einwendungen einreichen. Die Entscheidung der Behörde wird im Planfeststellungsbeschluss zusammengefasst.
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