ETL 186 Peine – Hallendorf

Was Grundstücks­eigentümer wissen müssen

Verlässliche Partnerschaft

Ein sicherer und transparenter Rechtserwerb ist eine Voraussetzung für den Bau und Betrieb von Energietransportleitungen. Klare Regelungen und faire Vereinbarungen sind die Basis für eine nachhaltige Partnerschaft zwischen Gasunie und Grundstückseigentümern sowie Flächennutzern. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit allen Beteiligten eine reibungslose und verträgliche Umsetzung zu ermöglichen.

Im Dialog mit den Betroffenen

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Allgemeine Bedingungen für gegenseitige Vertragsbeziehungen

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Rechtliche Vorbehalte

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Im Dialog mit den Betroffenen

Zu Beginn des Rechtserwerbs nehmen unsere Mitarbeiter aus dem Wegerecht Kontakt mit Ihnen auf. In einem persönlichen Termin stellen wir Ihnen unser Bauvorhaben und den Vertrag über das Nutzungsrecht im Detail vor. Darüber hinaus können Sie im Rahmen von Informationsveranstaltungen unsere Fachkräfte kennenlernen und sich ein genaueres Bild von unseren Planungen machen. Wir stellen Ihnen grundsätzliche Daten und Fakten zu unserem Projekt vor und gehen dabei auch auf die regionalen Herausforderungen und Gegebenheiten ein. Gegenseitiges Vertrauen und Transparenz stehen für uns dabei stets an erster Stelle.

Wir kommen auf Sie zu

Für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Energietransportleitungen ist die Einräumung von Leitungsrechten und Bauerlaubnissen notwendig. Dies erfolgt in der Regel durch den Abschluss von Nutzungsverträgen mit den Grundstückseigentümern und Bauerlaubnisvereinbarungen mit den Bewirtschaftern. Hierzu kontaktiert unser Wegerechts-Team zu gegebener Zeit die Eigentümer und Bewirtschafter der Flächen.

Eintragung einer Dienstbarkeit

Unsere Baumaßnahmen dienen dem Ziel, eine zuverlässige leitungsgebundene Energieversorgung mit Gas bereitzustellen. Dies ergibt sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz. Neben der technischen Sicherheit ist insbesondere auch eine Rechtssicherheit bezogen auf den Bau, den Betrieb und die fortwährende Unterhaltung der Leitung unerlässlich. Mit jedem betroffenen Grundstückseigentümer schließen wir daher einen Nutzungsvertrag, der die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im jeweiligen Grundbuch vorsieht.

Eine Dienstbarkeit ist ein beschränktes dingliches Recht, das die Nutzung des in Anspruch genommenen Grundstücks betrifft. Der Rahmen ist dabei auf eine zeitgemäße landwirtschaftliche Nutzung im Anschluss des Leitungsbaus ausgerichtet. Das Eigentum des Grundstücks verbleibt weiterhin beim Grundeigentümer, denn das Recht für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung einer Leitung wird in Abteilung II des Grundbuches als Leitungsrecht eingetragen.

Allgemeine Bedingungen für gegenseitige Vertragsbeziehungen

Wir sind darauf bedacht, den Rechtserwerb für alle betroffenen Eigentümer und Bewirtschafter gleich zu gestalten. Deswegen haben wir für alle unsere privatrechtlichen Gestattungsverträge und Vereinbarungen ein einheitliches Vertragswerk  erstellt, welches den Projektablauf festlegt und Ihnen sowie uns grundlegende Sicherheiten bietet. Da sind unter anderem:

Dienstbarkeitsentschädigungen

Dienstbarkeitsentschädigungen werden objektiv berechnet und spiegeln für alle vom Leitungsbau betroffenen Eigentümer eine angemessene Zahlung für die Einräumung einer Dienstbarkeit im jeweiligen Grundbuch wider.

Beschleunigungszuschlag

Der sogenannte Beschleunigungszuschlag ermöglicht Eigentümern und Bewirtschaftern einen finanziellen Bonus durch einen zeitnahen Vertragsabschluss.

Flur- und Aufwuchsschäden

Flur- und Aufwuchsschäden werden in Anlehnung an die aktuelle Tabelle der Niedersächsischen Landwirtschaftskammer oder durch einen pauschalen Betrag entschädigt.

Zusatzentschädigungen

Zusatzentschädigungen berücksichtigen besondere Umstände oder zusätzliche Auswirkungen der Baumaßnahmen, wie zum Beispiel Mehraufwendungen und unwirtschaftliche Restflächen.

Rekultivierung

Eine fachmännische Rekultivierung sorgt nach dem Bau für eine zügige Wiedernutzbarkeit des Bodens.

Begutachtungen

Im Streitfall werden Begutachtungen durch vereidigte Sachverständige ausgeführt.

Pauschalentschädigungen

Auf Wunsch regulieren Pauschalentschädigungen mögliche Folgeschäden in den ersten Jahren nach Bauende.

Meistbegünstigungsklausel

Eine Meistbegünstigungsklausel stellt grundsätzlich die Gleichbehandlung von allen Grundeigentümern und Nutzungsberechtigten sicher.

Die Dienstbarkeit für Leitungsbau und -betrieb lautet:


„Die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Hannover, ist berechtigt, in einem 10 m breiten Grundstücksstreifen (Schutzstreifen) eine Gasleitung (einschließlich der Fortleitung von Wasserstoff) einschließlich Nebenanlagen zu bauen, zu betreiben und zu unterhalten sowie das Grundstück zum Zwecke des Baues, des Betriebes und der Unterhaltung der Gasleitung jederzeit im erforderlichen Umfang zu benutzen.


Auf dem 10 m breiten Schutzstreifen dürfen für die Dauer des Bestehens der Gasleitung keine Gebäude und/oder sonstige bauliche Anlagen errichtet oder sonstige Einwirkungen, die den Bestand und den Betrieb der Gasleitung gefährden bzw. beeinträchtigen, vorgenommen werden. Hierzu gehören insbesondere Aufgrabungen sowie das Pflanzen und/oder Aufwachsenlassen von tiefwurzelnden Gehölzen und Pflanzen. Eine zeitgemäße landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen muss sichergestellt bleiben. Die Außengrenzen des Schutzstreifens werden bestimmt durch die Lage der Gasleitung(en). Die Ausübung der Dienstbarkeit kann Dritten überlassen werden.“

Vertrag nach Nutzungsrecht

Sofern das Nutzungsrecht eines Flurstücks nicht oder nicht nur beim Grundstückseigentümer liegt, wird mit dem Nutzungsberechtigten bzw. Pächter vor Baubeginn eine eigene Vereinbarung geschlossen, die den Zutritt zu den Flächen während der Bauzeit sicherstellt und zugleich sowohl Flur- und Aufwuchsschäden aus dem Bau resultierend als auch Folgeschäden nach dem Bauende regelt.

Vertrag nach Nutzungsrecht

Sofern das Nutzungsrecht eines Flurstücks nicht oder nicht nur beim Grundstückseigentümer liegt, wird mit dem Nutzungsberechtigten bzw. Pächter vor Baubeginn eine eigene Vereinbarung geschlossen, die den Zutritt zu den Flächen während der Bauzeit sicherstellt und zugleich sowohl Flur- und Aufwuchsschäden aus dem Bau resultierend als auch Folgeschäden nach dem Bauende regelt.

Auswirkungen von Baumaßnahmen

Als Nutzungsberechtigter erhalten Sie für die Inanspruchnahme der Flächen zum Bau und zur Unterhaltung der Energietransportleitung eine Entschädigung. Diese Form der Entschädigung dient als Ausgleich für etwaige Nachteile, die durch die Bauarbeiten entstehen, zum Beispiel Schäden an Kulturen, Verringerung der Nutzfläche sowie Wirtschaftserschwernisse und sonstige Nachteile, wie entgangene Prämien. Sie wird in der Höhe entsprechend dem verursachten Schaden berechnet und im Zuge der Flurschadensregulierung nach Abschluss der Baumaßnahme entschädigt. Durch den Bau der Leitung verursachte Folgeschäden werden entschädigt.

Bestimmung von Folgeschäden

Die Einordnung von Folgeschäden ist manchmal nicht eindeutig. Sie sind schwieriger zu beurteilen und zu beziffern als unmittelbare Schäden. Wir versuchen während der Bauphase, Folgeschäden durch eine umsichtige Vorgehensweise zu vermeiden.

Rechtliche Vorbehalte

Das Wasserstoff-Kernnetz soll zentrale Regionen in Deutschland miteinander verbinden, in denen künftig besonders viel Wasserstoff erzeugt oder benötigt wird. Dazu zählen vor allem große Industriegebiete, Speicherstandorte, Kraftwerke und wichtige Importkorridore. Geplant ist, dass die wesentlichen Teile dieses Netzes bis zum Jahr 2032 in Betrieb gehen.

Bei diesem Vorhaben geht es um die öffentliche Energieversorgung – Daseinsvorsorge. Gasunie als Vorhabenträgerin und Betreiberin der neuen Infrastruktur hat vom Gesetzgeber die eigentlich hoheitliche Aufgabe der sicheren Bereitstellung von Energie zugewiesen bekommen. So regelt es das Energiewirtschaftsgesetz. Und weil es sich um eine hoheitliche Aufgabe handelt, hat der Gesetzgeber den Netzbetreibern auch weitreichende Rechte eingeräumt, um für alle Bürgerinnen und Bürger sowie für Gewerbe und Industrie die notwendige Energieversorgung sicherzustellen.

Bei diesem Vorhaben geht es um die öffentliche Energieversorgung – Daseinsvorsorge. Gasunie als Vorhabenträgerin und Betreiberin der neuen Infrastruktur hat vom Gesetzgeber die eigentlich hoheitliche Aufgabe der sicheren Bereitstellung von Energie zugewiesen bekommen. So regelt es das Energiewirtschaftsgesetz. Und weil es sich um eine hoheitliche Aufgabe handelt, hat der Gesetzgeber den Netzbetreibern auch weitreichende Rechte eingeräumt, um für alle Bürgerinnen und Bürger sowie für Gewerbe und Industrie die notwendige Energieversorgung sicherzustellen.

  • Wenn ein Grundstückseigentümer oder -bewirtschafter den Zugang zu seinen Flächen zur Durchführung von Vorarbeiten, wie etwa Baugrunduntersuchungen, Kartierungen oder Vermessungsarbeiten, verweigert, kann der Vorhabenträger einen Antrag auf Anordnung der Duldung von Vorarbeiten gemäß § 44 Abs. 2 EnWG bei der zuständigen Behörde einreichen. Dies führt in der Regel zu einer behördlichen Verfügung, die den Zutritt zu den Grundstücken zum Zwecke der Durchführung der Vorarbeiten von Amtswegen auch ohne die Zustimmung der Eigentümer und Bewirtschafter sicherstellt.
  • Sollte ein Grundstückseigentümer oder -bewirtschafter dem Vorhabenträger keine Bauerlaubnis erteilen, kann der Vorhabenträger einen Antrag auf Besitzeinweisung bei der zuständigen Landesbehörde stellen. Ziel dieses dreimonatigen Verfahrens ist es, dass Gasunie auch ohne Zustimmung des Eigentümers oder des Nutzungsberechtigten die Baumaßnahmen durchführen kann, sobald der Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das Bauvorhaben sowie der bedeutende Beitrag der ETL 186 zur deutschen und europäischen Energiewende planmäßig abgeschlossen werden.

Das Eigentum am Grundstück oder die Nutzungsberechtigung verbleibt trotz aller rechtlicher Schritte bei Ihnen.

Gasunie ist in jedem Fall bedacht, einen einvernehmlichen Rechtserwerb durchzuführen und somit die Grundlage für eine langjährige und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Ihnen zu schaffen. Das Zurückgreifen auf vorherig genannte Rechtsmittel ist daher stets unsere letzte Wahl, um unseren gesetzlichen Auftrag zur Sicherstellung einer zuverlässigen und barrierefreien Energieversorgung Deutschlands erfüllen zu können.

Hier finden Sie rechtliche Informationen

Das Bundesministerium der Justiz stellt auf seiner Website www.gesetze-im-internet.de Gesetzestexte zum Nachlesen und Download zur Verfügung. Wenn Sie sich zu den gesetzlichen Hintergründen unserer Bauvorhaben weiter informieren möchten, können Sie dort unter anderem das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und das Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNGG) nachschlagen. Weitere Informationen zu Themen rund um unsere Leitungsbauprojekte finden Sie auf www.gasnetz-für-morgen.de.

Zur Website des Bundesministeriums für Justiz

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