ETL 186 Peine – Hallendorf
Was Grundstückseigentümer wissen müssen
Verlässliche Partnerschaft
Ein sicherer und transparenter Rechtserwerb ist eine Voraussetzung für den Bau und Betrieb von Energietransportleitungen. Klare Regelungen und faire Vereinbarungen sind die Basis für eine nachhaltige Partnerschaft zwischen Gasunie und Grundstückseigentümern sowie Flächennutzern. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit allen Beteiligten eine reibungslose und verträgliche Umsetzung zu ermöglichen.
Im Dialog mit den Betroffenen
Zu Beginn des Rechtserwerbs nehmen unsere Mitarbeiter aus dem Wegerecht Kontakt mit Ihnen auf. In einem persönlichen Termin stellen wir Ihnen unser Bauvorhaben und den Vertrag über das Nutzungsrecht im Detail vor. Darüber hinaus können Sie im Rahmen von Informationsveranstaltungen unsere Fachkräfte kennenlernen und sich ein genaueres Bild von unseren Planungen machen. Wir stellen Ihnen grundsätzliche Daten und Fakten zu unserem Projekt vor und gehen dabei auch auf die regionalen Herausforderungen und Gegebenheiten ein. Gegenseitiges Vertrauen und Transparenz stehen für uns dabei stets an erster Stelle.
Wir kommen auf Sie zu
Für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Energietransportleitungen ist die Einräumung von Leitungsrechten und Bauerlaubnissen notwendig. Dies erfolgt in der Regel durch den Abschluss von Nutzungsverträgen mit den Grundstückseigentümern und Bauerlaubnisvereinbarungen mit den Bewirtschaftern. Hierzu kontaktiert unser Wegerechts-Team zu gegebener Zeit die Eigentümer und Bewirtschafter der Flächen.
Eintragung einer Dienstbarkeit
Unsere Baumaßnahmen dienen dem Ziel, eine zuverlässige leitungsgebundene Energieversorgung mit Gas bereitzustellen. Dies ergibt sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz. Neben der technischen Sicherheit ist insbesondere auch eine Rechtssicherheit bezogen auf den Bau, den Betrieb und die fortwährende Unterhaltung der Leitung unerlässlich. Mit jedem betroffenen Grundstückseigentümer schließen wir daher einen Nutzungsvertrag, der die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im jeweiligen Grundbuch vorsieht.
Eine Dienstbarkeit ist ein beschränktes dingliches Recht, das die Nutzung des in Anspruch genommenen Grundstücks betrifft. Der Rahmen ist dabei auf eine zeitgemäße landwirtschaftliche Nutzung im Anschluss des Leitungsbaus ausgerichtet. Das Eigentum des Grundstücks verbleibt weiterhin beim Grundeigentümer, denn das Recht für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung einer Leitung wird in Abteilung II des Grundbuches als Leitungsrecht eingetragen.
Allgemeine Bedingungen für gegenseitige Vertragsbeziehungen
Wir sind darauf bedacht, den Rechtserwerb für alle betroffenen Eigentümer und Bewirtschafter gleich zu gestalten. Deswegen haben wir für alle unsere privatrechtlichen Gestattungsverträge und Vereinbarungen ein einheitliches Vertragswerk erstellt, welches den Projektablauf festlegt und Ihnen sowie uns grundlegende Sicherheiten bietet. Da sind unter anderem:
Dienstbarkeitsentschädigungen
Dienstbarkeitsentschädigungen
Beschleunigungszuschlag
Beschleunigungszuschlag
Der sogenannte Beschleunigungszuschlag ermöglicht Eigentümern und Bewirtschaftern einen finanziellen Bonus durch einen zeitnahen Vertragsabschluss.
Flur- und Aufwuchsschäden
Flur- und Aufwuchsschäden
Zusatzentschädigungen
Zusatzentschädigungen
Zusatzentschädigungen berücksichtigen besondere Umstände oder zusätzliche Auswirkungen der Baumaßnahmen, wie zum Beispiel Mehraufwendungen und unwirtschaftliche Restflächen.
Rekultivierung
Rekultivierung
Eine fachmännische Rekultivierung sorgt nach dem Bau für eine zügige Wiedernutzbarkeit des Bodens.
Begutachtungen
Begutachtungen
Im Streitfall werden Begutachtungen durch vereidigte Sachverständige ausgeführt.
Pauschalentschädigungen
Pauschalentschädigungen
Auf Wunsch regulieren Pauschalentschädigungen mögliche Folgeschäden in den ersten Jahren nach Bauende.
Meistbegünstigungsklausel
Meistbegünstigungsklausel
Eine Meistbegünstigungsklausel stellt grundsätzlich die Gleichbehandlung von allen Grundeigentümern und Nutzungsberechtigten sicher.
Bestimmung von Folgeschäden
Die Einordnung von Folgeschäden ist manchmal nicht eindeutig. Sie sind schwieriger zu beurteilen und zu beziffern als unmittelbare Schäden. Wir versuchen während der Bauphase, Folgeschäden durch eine umsichtige Vorgehensweise zu vermeiden.
Rechtliche Vorbehalte
- Sollte ein Grundstückseigentümer oder -bewirtschafter dem Vorhabenträger keine Bauerlaubnis erteilen, kann der Vorhabenträger einen Antrag auf Besitzeinweisung bei der zuständigen Landesbehörde stellen. Ziel dieses dreimonatigen Verfahrens ist es, dass Gasunie auch ohne Zustimmung des Eigentümers oder des Nutzungsberechtigten die Baumaßnahmen durchführen kann, sobald der Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das Bauvorhaben sowie der bedeutende Beitrag der ETL 186 zur deutschen und europäischen Energiewende planmäßig abgeschlossen werden.
Gasunie ist in jedem Fall bedacht, einen einvernehmlichen Rechtserwerb durchzuführen und somit die Grundlage für eine langjährige und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Ihnen zu schaffen. Das Zurückgreifen auf vorherig genannte Rechtsmittel ist daher stets unsere letzte Wahl, um unseren gesetzlichen Auftrag zur Sicherstellung einer zuverlässigen und barrierefreien Energieversorgung Deutschlands erfüllen zu können.
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